Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Bei Eigenverschulden können die Kosten über Ihre Kaskoversicherung abgerechnet werden.
Empfehlenswert ist ein Gutachten ab ca. 750 Euro Schadenswert oder wenn Sie den Schaden rechtssicher dokumentieren möchten.
Ja! Sie haben das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen. Die gegnerische Versicherung muss die angemessenen Kosten übernehmen.